Reisen mit Tieren

Spezielle Einreisebestimmungen

Neue Einreisebestimmungen für Großbritannien, Schweden und Norwegen

Durch die Umsetzung der EU-Verordnung 998/2003 gelten seit dem 01. Januar 2012 für Hunde, Katzen und Frettchen erleichterte Einreisebestimmungen für Großbritannien, Norwegen und Schweden. So ist keine Blutuntersuchung zur Bestimmung des Tollwutantikörpertiters mehr notwendig. Folgende Bestimmungen sind aktuell im einzelnen zu beachten:

Für die Einreise nach Großbritannien

  • Das Tier muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein
  • Das Tier braucht einen EU-Heimtierausweis
  • Das Tier muss eine gültige Tollwutimpfung vorweisen
    (diese muss bei Erstimpfung mindestens 21 Tage zurückliegen; die Auffrischungsimpfungen müssen innerhalb der Herstellerangaben und innerhalb des eingetragenen Gültigkeitszeitraumes erfolgen)
  • Das Tier muss innerhalb von 24 bis 120 Stunden vor der Einreise mit einem Bandwurmmittel behandelt werden; diese Behandlung muss im EU- Heimtierausweis dokumentiert werden
  • Eine Blutuntersuchung zur Bestimmung des Tollwut-Antikörpertiters sowie eine Behandlung gegen Zecken sind nicht mehr erforderlich !!
  • Ausführliche Informationen unter www.defra.gov.uk

Für die Einreise nach Norwegen

  • Das Tier muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein
  • Das Tier braucht einen EU-Heimtierausweis
  • Das Tier muss eine gültige Tollwutimpfung vorweisen
    (diese muss bei Erstimpfung mindestens 21 Tage zurückliegen; die Auffrischungsimpfungen müssen innerhalb der Herstellerangaben und innerhalb des eingetragenen Gültigkeitszeitraumes erfolgen)
  • Das Tier muss frühestens 10 Tage vor der Einreise mit einem Bandwurmmittel behandelt werden; diese Behandlung muss im EU-Heimtierausweis dokumentiert werden. Innerhalb der ersten 7 Tage muss in Norwegen die Behandlung gegen Bandwürmer wiederholtwerden
  • Eine Blutuntersuchung zur Bestimmung des Tollwut-Antikörpertiters ist nicht mehr notwendig !!
  • Ausführliche Informationen unter www.norwegen.no

Für die Einreise nach Schweden

  • Das Tier muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein
  • Das Tier braucht einen EU-Heimtierausweis
  • Das Tier muss eine gültige Tollwutimpfung vorweisen
    (diese muss bei Erstimpfung mindestens 21 Tage zurückliegen; die Auffrischungsimpfungen müssen innerhalb der Herstellerangaben und innerhalb des eingetragenen Gültigkeitszeitraumes erfolgen)
  • Eine Blutuntersuchung zur Bestimmung des Tollwut-Antikörpertiters sowie eine Behandlung gegen Bandwürmer sind nicht mehr notwendig
  • Ausführliche Informationen unter www.sjv.se

Einreisebestimmungen Malta (M)

Zusätzliche EU- Reisebestimmungen:

  • Kennzeichnung mit Mikrochip
  • gültige Tollwutimpfung
  • EU-Pass
  • Bandwurmbehandlung innerhalb von 24 - 120 Stunden vor der Einreise