Reisen mit Tieren

Allgemeine Einreisebestimmungen

Mikrochip-Pflicht für Kennzeichnung im EU-Heimtier-Ausweis

Heimtiere, also Hunde, Katzen und Frettchen, die mit ins europäische Ausland genommen werden, brauchen hierfür einen EU-Heimtier-Ausweis. Dies ist ein wichtiges und individuelles Reisedokument. Um einen solchen Ausweis ausstellen zu können, muss das betreffende Tier eindeutig mittels einer Tätowierung oder eines Mikrochips gekennzeichnet sein.

Für die Tätowierung als Kennzeichnung ist die Übergangsfrist am 03. Juli 2011 ausgelaufen! Alle Tiere, für die nach diesem Datum ein EU-Ausweis ausgestellt werden soll, müssen dann mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden! Die Tiere, die bereits eine Tätowierungsnummer und einen EU-Ausweis besitzen, gibt es einen Bestandsschutz, d.h. sie müssen nicht noch zusätzlich mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden.

Der Mikrochip bietet den Vorteil, dass er ein Leben lang gut lesbar bleibt und auch ohne Narkose implantiert werden kann. Tätowierungen hingegen verblassen mit der Zeit oder sind unter dem Fell nur schwer zu erkennen und sind laut Tierschutzgesetz nur unter Narkose durchzuführen.

Eine individuelle Kennzeichnung ermöglicht es darüber hinaus, dass entlaufene oder vermisste Tiere schneller wieder zu Ihnen zurückgebracht werden können.

Hierfür ist es aber erforderlich, dass Sie Ihr Tier mit seiner Chip- oder Tätowierungsnummer und Ihrem Namen und Adresse bei einem Haustierzentralregister wie beispielsweise TASSO (www.tasso.net) registrieren lassen! Wir übernehmend dies auch gerne für Sie.